Der Schulträger einer Schule unterhält die
Schule, d. h. er ist für alle baulichen Gegebenheiten des Schulgebäudes
und -geländes, sowie die Innenausstattung einer Schule verantwortlich.
Handelt es sich um eine städtische Schule, werden die notwendigen
Ausgaben aus Steuergeldern bezahlt. Im Falle der
Bettine-von-Arnim-Gesamtschule wird die Schule nicht nur von der Stadt
Langenfeld sondern auch von der Stadt Hilden betrieben. Damit für beide
Städte geklärt ist, wer welche finanziellen Anteile in seinem
städtischen Haushalt berücksichtigen muss, haben die Städte einen
Vertrag geschlossen. Ergebnis war die Gründung des Zweckverbandes der Gesamtschule Langenfeld-Hilden, der als alleinigen Zweck den Betrieb der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule hat.
In der Satzung (dem Vertrag) des Zweckverbandes ist geregelt:
- eine Stadt wird als geschäftsführende Gemeinde gewählt (z. Zt. Langenfeld) und stellt den so genannten Verbandsvorsteher (z. Zt. Herr Schneider). Die Stadt Langenfeld erstellt Jahr für Jahr einen Haushaltsplan und sorgt für die Abwicklung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (gewöhnliche Geschäfte). Auch die Bewilligung von Schülerfahrkosten und die Abwicklung der Lernmittelfreiheit gehören zu den Aufgaben. Der Verbandsvorsteher wird dabei durch seine Mitarbeiter unterstützt, die ihre Büros in der Schule haben.
- beide Städte sind über gewählte Vertreter (Mitglieder der Stadträte) in der Zweckverbandversammlung vertreten, die wiederum eine/n Vorsitzende/n wählt (z. Zt. Herr Martin Falke). Die Zweckverbandsversammlung entscheidet über alle außergewöhnlichen Geschäfte und erteilt dem Verbandsvorsteher Entlastung für seine Arbeit.
Weitere Informationen im Büro des Schulträgers:
Hildener Str. 3 , 40764 Langenfeld, Raum C 0.01
Tel. 02173/9956-17 | Yvonne Petschnig |
Tel. 02173/9956-18 | Patrizia Schwab |