Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften sind ein Beitrag zum sozialen Lernen und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Die jeweils zweistündigen Arbeitsgemeinschaften sind für die Schüler des 5. und 6. Jahrgangs verpflichtend. Ab dem 7.Jahrgang gibt es punktuelle freiwillige Angebote. Im 5. Jahrgang werden die Arbeitsgemeinschaften von beiden Klassenlehrer/innen geleitet. Ab dem 6. Jahrgang können die Arbeitsgemeinschaften aus einem umfangreichen Angebot ausgewählt werden.
Arbeitsgemeinschaften im 5. Jahrgang
Beispiele für Bausteine, die teilweise verpflichtend, teilweise fakultativ als Ideenkatalog zu verstehen sind:
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Arbeitsgemeinschaften im 6. Jahrgang
In der Regel können ca. 12 - 14 Arbeitsgemeinschaften für den 6. Jahrgang angeboten werden, geleitet von Lehrern, Eltern, Vereinen oder in Zusammenarbeit mit der Schülersportgemeinschaft (Sportamt der Stadt Langenfeld). Die Schüler/innen wählen ihre AG für ein halbes Jahr, dann erfolgen Neuwahlen. So haben sie die Möglichkeit, zwei verschiedene Arbeitsgemeinschaften in ausreichender Zeit kennen zu lernen.
Beispiele für Arbeitsgemeinschaften sind: Schulgarten, Seidenmalerei, Kochen, Schülerzeitung, Sportkegeln, Handball, Leichtathletik, Schulband.
Arbeitsgemeinschaften ab dem 7. Jahrgang
Die Angebote richten sich nach dem jeweiligen Interesse der Schülerinnen und Schüler. Als Beispiele finden oder fanden folgende statt: Mofaführerschein, Vorbereitung einer Skifreizeit, Informatik, Theater, Filmproduktion.