Bettine-von-Arnim Gesamtschule
des Zweckverbandes Langenfeld / Hilden
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Pflichtbelegungen in der Oberstufe

Im 11. Jahrgang müssen mindestens 10 Fächer gewählt werden, die am Ende des 11. Jahrgangs versetzungswirksam sind. Im 12. Jahrgang können nur Fächer fortgesetzt werden, in denen Sie im 11. Jahrgang Unterricht hatten, d.h. es können keine neuen Fächer gewählt werden. Somit stellt der 11. Jahrgang keine Probierphase dar, sondern eine "Einführungsphase", in der Grundlagen für die "Qualitätsphase" des 12. und 13. Jahrgangs gelegt werden.

 

Nach der APO-GOSt müssen alle Schüler von 11-13/II entweder 2 Sprachen oder 2 naturwissenschaftliche Fächer belegen. Dies bedeutet, dass sich jeder entscheiden muss, in welchem Bereich er einen Schwerpunkt legt, im sprachlichen oder im naturwissenschaftlichen Bereich.

Zu beachten ist, dass für alle, die in der Sekundasrstufe I keine zweite Fremdsprache im 7.-10. Jahrgang gelernt haben, Spanisch als neu einsetzende Sprache Pflichtfach ist. Spanisch wird 4-stündig mit Klausuren unterrichtet.

 

 

Aufgabenfeld

Jahrgang 11

Jahrgang 12

Jahrgang 13

literarisch-

Deutsch

Deutsch Deutsch
sprachlich- Englisch Englisch Englisch
künstlerisch evtl. Spanisch evtl. Spanisch evtl.Spanisch
  Kunst oder Musik Kunst oder Musik  
gesellschafts-
wissenschaftliches
Geschichte oder
Sozialwissen-
schaften
Geschichte oder
Sozialwissen-
schaften
Geschichte oder
Sozialwissen-
schaften
mathematisch- Mathematik Mathematik Mathematik
naturwissenschaftlich- Biologie oder Chemie
oder Physik
Biologie oder Chemie
 oder Physik
Biologie oder Chemie
oder Physik
technisch- evtl. Informatik evtl. Informatik evtl. Informatik
  Sport Sport Sport
  Religion oder
Philosophie
Religion oder
Philosophie